die laufenden
öffentlichen Lasten des Grundstücks,hierzu gehört
namentlich die Grundsteuer;
2.
die Kosten
der Wasserversorgung,hierzu gehören die Kosten des
Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der
Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung
von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung
einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten
der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung
von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer
hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage
einschließlich der Aufbereitungsstoffe;
3.
die Kosten
der Entwässerung,hierzu gehören die Gebühren
für die Haus- und Grundstücksentwässerung,
die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen
Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe;
4.
die Kosten
a)
des
Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich
der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der
verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die
Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung,
Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen
Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit
einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft,
der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die
Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz,
die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung
einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die
Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung
einschließlich der Kosten der Eichung sowie der
Kosten der Berechnung und Aufteilung
oder
b)
des
Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage,hierzu
gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe
und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms
und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten
der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums
oder
c)
der
eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme,
auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a,hierzu
gehören das Entgelt für die Wärmelieferung
und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen
entsprechend Buchstabe a
oder
d)
der
Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten,hierzu
gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen
und Verbrennungsrückständen in der Anlage,
die Kosten der regelmäßigen Prüfung
der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und
der damit zusammenhängenden Einstellung durch
eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach
dem Bundes-Immissionsschutzgesetz;
5.
die Kosten
a)
des
Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage,hierzu
gehören die Kosten der Wasserversorgung entsprechend
Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt
sind, und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend
Nummer 4 Buchstabe a
oder
b)
der
eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser,
auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a,hierzu
gehören das Entgelt für die Lieferung des
Warmwassers und die Kosten des Betriebs der zugehörigen
Hausanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a
oder
c)
der
Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten,hierzu
gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen
und Verbrennungsrückständen im Innern der
Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen
Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit
und der damit zusammenhängenden Einstellung durch
eine Fachkraft;
6.
die Kosten
verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
a)
bei
zentralen Heizungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe
a und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort
bereits berücksichtigt sind,
oder
b)
bei
der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme
entsprechend Nummer 4 Buchstabe c und entsprechend
Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt
sind,
oder
c)
bei
verbundenen Etagenheizungen und Warmwasserversorgungsanlagen
entsprechend Nummer 4 Buchstabe d und entsprechend
Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt
sind;
7.
die Kosten
des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs,hierzu gehören
die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung,
der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage,
der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft
und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung
durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der
Anlage;
8.
die Kosten
der Straßenreinigung und Müllbeseitigung,zu
den Kosten der Straßenreinigung gehören die
für die öffentliche Straßenreinigung zu
entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender
nicht öffentlicher Maßnahmen; zu den Kosten
der Müllbeseitigung gehören namentlich die für
die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die
Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen,
die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern,
Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von Müllmengenerfassungsanlagen
einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung;
9.
die Kosten
der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung,zu
den Kosten der Gebäudereinigung gehören die
Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern
gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge,
Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen,
Fahrkorb des Aufzugs;
10.
die Kosten
der Gartenpflege,hierzu gehören die Kosten der Pflege
gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich
der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege
von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung
von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen
und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr
dienen;
11.
die Kosten
der Beleuchtung,hierzu gehören die Kosten des Stroms
für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung
der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile,
wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume,
Waschküchen;
12.
die Kosten
der Schornsteinreinigung,hierzu gehören die Kehrgebühren
nach der maßgebenden Gebührenordnung, soweit
sie nicht bereits als Kosten nach Nummer 4 Buchstabe a
berücksichtigt sind;
13.
die Kosten
der Sach- und Haftpflichtversicherung,hierzu gehören
namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes
gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden,
der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für
das Gebäude, den Öltank und den Aufzug;
14.
die Kosten
für den Hauswart,hierzu gehören die Vergütung,
die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen,
die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart
für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht
die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen
oder die Hausverwaltung betrifft; soweit Arbeiten vom
Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für
Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht
angesetzt werden;
15.
die Kosten
a)
des
Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,hierzu gehören
die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen
Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich
der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt
für eine nicht zu dem Gebäude gehörende
Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem
Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung
entstehen,
oder
b)
des
Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen
privaten Verteilanlage,hierzu gehören die Kosten
entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen
Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse;
16.
die Kosten
des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege,hierzu
gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten
der Überwachung, Pflege und Reinigung der Einrichtungen,
der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft
und Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung
entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt
sind;
17.
sonstige
Betriebskosten,hierzu gehören Betriebskosten im Sinne
des § 1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst
sind.