+ + + 1. Der Energiepass wird auf den Weg gebracht + + +
Bundesbauminister Wolfgang
Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos haben ihren abgestimmten
Vorschlag zur Einführung von Energieausweisen für Gebäude und
Wohnungen in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Der Referentenentwurf
liegt dem IVD zur Stellungnahme vor. Die Anhörung zu Details der neuen
Energieeinsparverordnung findet am 13. Dezember 2006 statt. Der Verlauf des
Gesetzgebungsverfahrens lässt erwarten, dass der Energieausweis ab 1.1.2008
eingeführt wird. Minister Glos betonte: "Der Energieausweis setzt
einen wichtigen Anreiz zur energetischen Sanierung. Durch eine weitgehende Wahlfreiheit
erreichen wir, dass die Bürger dabei nicht übermäßig belastet
werden."
Nach der künftigen
Energieeinsparverordnung sind Eigentümer und Vermieter verpflichtet, im
Falle des Verkaufs oder der Vermietung Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis
zugänglich zu machen. Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden
mit mehr als vier Wohneinheiten können dabei wählen, ob sie den Energieausweis
auf der Grundlage des errechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen
Energieverbrauchs einsetzen. Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit
bis zu vier Wohnungen, die entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung
errichtet oder später auf diesen Standard gebracht wurden. Nur für
Wohngebäude aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die
dieses Qualitätsniveau nicht erreichen, soll ab dem 1. Januar 2008 der
Bedarfsausweis verbindlich gemacht werden. Übergangsweise soll die Wahlfreiheit
zwischen Energieausweisen auf Bedarfs- und auf Verbrauchsgrundlage vor dem 1.
Januar 2008 uneingeschränkt gelten.
Um unnötige Kosten
zu vermeiden, wird zur Erstellung der Ausweise eine kostenaufwendige Begehung
des Gebäudes durch einen Experten nicht vorgeschrieben. Vielmehr kann der
Eigentümer dem Experten Angaben und Nachweise zum Gebäude zur Verfügung
stellen.
Im Rahmen des CO 2-Gebäudesanierungsprogramms der Bundesregierung sollen
Energiebedarfsausweise bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen als unbürokratischer
Nachweis genutzt werden.
Zu dem Referentenentwurf werden in den nächsten Wochen die Länder
und die Spitzenverbände angehört, bevor die Bundesregierung die Novellierung
der Verordnung endgültig beschließt. Der Bundesrat muss der Verordnung
danach noch zustimmen.
Auf der Homepage des IVD finden Sie weitere Details zur geplanten Regelung beim
Energiepass unter www.ivd.net .