Karlsruhe fordert vor allem Neuordnung der
Bewertung
Nach Veröffentlichung des Bundesverfassungsgerichtsurteils über die
Bewertung von Grundvermögen bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer warnt
der IVD Bundesverband den Gesetzgeber davor, Immobilienerben in Zukunft deutlich
stärker zu belasten. Die verfassungsrechtlich erforderlichen Korrekturen
beziehen sich vor allem auf die Bewertung von Grundvermögen und führen
nicht automatisch dazu, dass Erben höhere Belastungen tragen müssen.
Eine Steuererhöhung hat das Gericht nicht gefordert, sagt IVD-Vizepräsident
Jürgen Michael Schick.
Das Urteil sieht vor, dass der Gesetzgeber bis Ende des Jahres 2008 eine Neuregelung
entwickelt, die Immobilien wie andere Vermögensgegenstände auch nach
dem aktuellen Verkehrswert bewertet. In einem zweiten Schritt darf der Gesetzgeber
dann Erben verschiedener Vermögensarten steuerlich begünstigen, wenn
dafür ausreichende Gemeinwohlgründe vorliegen. In
welcher Höhe eine solche steuerliche Entlastung zulässig ist, hat
das Bundesverfassungsgericht sinnvollerweise offen gelassen, so Schick.
In dem Urteil wird deutlich, dass die Politik die Möglichkeit hat, aus
Gemeinwohlgründen, zum Beispiel wegen Belangen der Bau- und Wohnungswirtschaft,
Verschonungsnormen zu nutzen, die die Übertragung von Immobilien
steuerlich begünstigen.
Das Karlsruher Urteil hat der bisherigen, willkürlichen Wertermittlung
nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren mit einem starren Einheitsvervielfältiger
von 12,5 eine klare Absage erteilt. Das Vererben von Immobilien muss damit aber
nicht zwangsweise teurer werden. Vielmehr ist die Politik dazu aufgefordert,
jetzt schnellstmöglich zu formulieren, wie die Übertragung von Grundstücken
verantwortungsvoll geregelt werden kann. Nachdem Klarheit bei der Bewertung
geschaffen worden ist, muss der Gesetzgeber die Frage einer angemessenen steuerlichen
Lenkung beantworten" fordert Schick.
Prinzipiell begrüßt der IVD Bundesverband das Urteil. Das bisherige vereinfachte Ertragswertverfahren war nicht geeignet, die Verkehrswerte von Grundstücken und Immobilien korrekt zu ermitteln. Zurecht hat das Verfassungsgericht geklärt, dass die steuerliche Lenkung nicht auf der Bewertungsebene stattfinden kann, sagt Schick.
Die geforderte Ermittlung der Verkehrswerte kann nach Auffassung des IVD unproblematisch
durch qualifizierte Sachverständige und Gutachter nach § 194 BauGB
methodisch sicher erfolgen. Damit wäre den Anforderungen des Gleichheitsgebotes
in jedem Fall genüge getan. Der Gesetzgeber ist jetzt aufgefordert, nach
der Klärung der Bewertungsfrage eine steuerliche Ausgestaltung zu finden,
die nicht zu einer Mehrbelastung von Immobilienerben führt. Das Bundesverfassungsgericht
hat den Gesetzgeber keineswegs aufgefordert, Erbschaften von Immobilien teurer
werden zu lassen, so Schick.
Immobilieneigentümer und Erben können sich bis zur gesetzlichen Neuregelung,
die bis spätestens 31.12.2008 erfolgen muss, auf die bisherige Regelung
verlassen.
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
hier
Entscheidung des Gerichts hier